Praxis für Psychosomatische Medizin u. Psychotherapie, Coaching, Mediation u. Prävention
Dr. Dr. med. Herbert Mück (51061 Köln)

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Hilfen für seelisch kranke Kinder gefährdet

DGKJP kritisiert geplante staatliche Leistungskürzungen

Gegen Leistungskürzungen beim Kinder- und Jugendhilfegesetz hat sich die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (DGKJP) ausgesprochen. Besonders der § 35a, der die Wiedereingliederung seelisch stark beeinträchtigter Jugendlicher regelt und der in den vergangenen Monaten in die öffentliche Kritik geriet, ist nach DGKJP-Angaben für die Betroffenen unverzichtbar.

Immer häufiger leiden Kinder und Jugendliche in Deutschland unter psychischen Störungen wie Ängsten, Zwängen oder Depressionen. Jeder fünfte Jugendliche gerät während der Pubertät in eine oft länger anhaltende psychische Krise. „Mit dem Kinder- und Jugendhilfegesetz bietet der Gesetzgeber betroffenen Familien eine effektive Unterstützung an“, erläutert Prof. Andreas Warnke von der DGKJP. In den Paragrafen 27 bis 35 werden Maßnahmen zur Erziehungshilfe – etwa in Form von Betreuungshelfern, Familienhilfe oder Heimerziehung – geregelt.

In die Diskussion geraten ist der 1995 in Kraft getretene und 2001 novellierte § 35a, der sich an Kinder und Jugendliche wendet, die seelisch behindert oder von einer seelischen Behinderung bedroht sind. Weicht ihre seelische Gesundheit sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand ab und beeinträchtigt ihre Teilnahme am normalen Leben, haben sie Anspruch auf Eingliederungshilfen durch Pflegepersonen, in Tageseinrichtungen oder anderen therapeutischen Wohnformen.

Kommunen und Länder kritisieren nun, dass immer mehr Familien Rechtsansprüche nach § 35a geltend machen, so dass dieser die öffentlichen Kassen über Gebühr belaste. Unter Federführung der bayerischen Landesregierung wurde ein Gesetzentwurf mit dem Ziel auf den Weg gebracht, die Ausgaben für den § 35a zu begrenzen.

Fatale Folgen befürchtet

Das hätte fatale Folgen für die betroffenen Kinder und Jugendlichen, befürchtet die DGKJP: „Die oftmals unerträgliche Lage der betroffenen Kinder und Familien droht sich weiter zu verschlechtern“, betont Prof. Warnke. Für ihn ist die Behauptung der Kostensteigerung unverständlich. Daten aus Rheinland-Pfalz belegen, dass die Aufwendungen für den § 35a nur 7,5 Prozent an den gesamten Jugendhilfekosten ausmachten und damit insgesamt sehr niedrig sind. Auch auf Bundesebene liegt der Anteil nach Angaben des Familienministeriums bei deutlich unter zehn Prozent.

Weiterer Kritikpunkt der Kommunen und Länder: Der § 35a werde von Eltern missbraucht, zum Beispiel um ihren Kindern einen Aufenthalt in ausländischen Internaten zu ermöglichen. Prof. Warnke: „Solche Fälle sind die absolute Ausnahme. Ein gesundes Kind mit Unterstützung der Jugendhilfe auf ein teures Internat zu bringen, gelingt in der Regel nicht.“ Vielmehr werden Maßnahmen nach § 35a um ein Vielfaches strenger untersucht und kontrolliert als etwa die Erziehungshilfen der Paragrafen 27 bis 35. „Alles, was mit staatlicher Eingliederungshilfe nach § 35a zu tun hat, muss sich einer umfassenden Diagnostik, vorherigen Behandlungen und einem aufwendigen Begutachtungsverfahren unterziehen.“

Die DGKJP fordert den Gesetzgeber auf, § 35a nicht zu beschneiden. „Die Eingliederungshilfen für Kinder und Jugendliche müssen erhalten bleiben. Sie helfen, die Lebensqualität entscheidend zu verbessern und bilden gleichzeitig eine wichtige präventive Maßnahme, mit der Behandlungskosten im Erwachsenenalter vermieden werden können“, so Prof. Warnke. Außerdem steige der Bedarf an Eingliederungshilfe immer weiter an. „Die doppelte Berufstätigkeit der Eltern sowie die große Zahl allein

Erziehender macht immer mehr familienersetzende und -ergänzende Einrichtungen notwendig. “

Quelle: DKJP