Praxis für Psychosomatische Medizin u. Psychotherapie, Coaching, Mediation u. Prävention
Dr. Dr. med. Herbert Mück (51061 Köln)

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Sozialleistungen für Parkinson-Patienten in Anspruch nehmen


Das deutsche Sozialsystem stellt zahlreiche Hilfen zur Bewältigung chronischer Erkrankungen bereit. Zögern Sie nicht, von den entsprechenden Rechten Gebrauch zu machen. Orientieren Sie sich dabei an folgenden Hinweisen (Stand: Oktober 2004).

Sich informieren

Verschaffen Sie sich einen Überblick über alle Sozialleistungen, die Ihnen zustehen. Informationen erhalten Sie unter anderem von Ihrer Krankenkasse, dem zuständigen Rentenversicherungsträger (z. B. Bundesversicherungsanstalt für Angestellte – gebührenfreies Telefon: 0800-3331919) oder der deutschen Parkinson Vereinigung (dPV, Telefon: 02131/41016). Nützliche Broschüren können Sie teilweise von der Bundesregierung beziehen, z. B. „Die Soziale Pflegeversicherung“ (Bestellnummer A 150) telefonisch unter 0228/527-1111. Auch pharmazeutische Unternehmen bieten einschlägige Broschürenan . So stellt beispielsweise die Pfizer GmbH den 52-seitigen „Wegweiser Sozialleistungen für Parkinson-Patienten“ zur Verfügung (Pfizer GmbH, Stichwort „Parkinson“, Postfach 4949, 76032 Karlsruhe).

Zuzahlungsbefreiung beantragen

Parkinson-Betroffene gelten als Langzeitpatienten bzw. als schwerwiegend chronisch krank. Aufgrund dieser Einstufung haben Sie das Recht, in einem formlosen Schreiben bei Ihrer Krankenkasse die Befreiung von Zuzahlungen zu beantragen. Lassen Sie sich zu diesem Zweck von Ihrem Arzt bescheinigen, dass Sie bei ihm seit mindestens einem Jahr wegen der Parkinson-Krankheit in Behandlung sind. Außerdem müssen Sie der Krankenkasse belegen, dass Sie wenigstens ein Kalenderjahr lang mindestens ein Prozent Ihres jährlichen Bruttoeinkommens (inklusive Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung und Sonstigem) für Zuzahlungen dieser Art aufgewandt haben. Dabei können Zuzahlungen anderer Familienmitglieder berücksichtigt werden. Von Ihrem Bruttoeinkommen werden außerdem noch Freibeträge für im Haus lebende Angehörige abgezogen. Dokumentieren Sie also sorgfältig alle Zuzahlungen. Verwenden Sie dazu beispielsweise ein „Zuzahlungsheft“, das Sie von Ihrer Krankenkasse kostenlos erhalten können. Manche Apotheker bieten ihren Kunden auch den Service, eine Liste mit allen Zuzahlungen auszudrucken, die während eines Jahres in der Apotheke geleistet wurden. Hinweis: Zuzahlungen betreffen nicht nur Arzneimittel, sondern auch Verband- und Heilmittel, Krankengymnastik, Massage und Fahrkosten.

Mit medizinische Rehabilitationsmaßnahmen die Erwerbsfähigkeit erhalten

Prüfen Sie mit Ihrem Arzt, ob eine Heilbehandlung mit dem Ziel sinnvoll ist, Ihre Erwerbsfähigkeit zu erhalten oder wieder herzustellen. Wenn dies der Fall ist und Sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen (z. B. Rentenbeitragszeit von 15 Jahren, Bezug einer Rente wegen Erwerbsminderung), können Sie einen Antrag beim zuständigen Rentenversicherungsträger oder Ihrer Krankenkasse stellen. Als Rehabilitationsmaßnahme kommt insbesondere eine (teil-)stationäre Behandlung in einer Parkinson-Fachklinik in Betracht.

Arbeitsplatzverlust durch berufliche Rehabilitationsmaßnahmen vorbeugen

Die meisten Parkinson-Patienten können nach der Diagnosestellung weiterhin über längere Zeit berufstätig bleiben. Allerdings kann es sinnvoll sein, sich frühzeitig umschulen zu lassen oder sich durch Fortbildungsmaßnahmen für neue Tätigkeitsfelder zu qualifizieren, in denen die Parkinson-Symptomatik weniger stört. Ansprechpartner ist die gesetzliche Rentenversicherung. Schöpfen Sie deren Angebote aus, wenn Ihre Erwerbstätigkeit durch die Parkinson-Krankheit erheblich gefährdet oder gemindert ist, berufliche Rehabilitationsmaßnahmen dem entgegenwirken können und Sie die erforderlichen Anspruchsvoraussetzungen erfüllen (z. B. Rentenbeitragszeit von 15 Jahren, Bezug einer Rente wegen Erwerbsminderung). Weisen Sie Ihren Arbeitgeber darauf hin, dass er für Sie „Hilfen zur betrieblichen Eingliederung“ beim Arbeitsamt und der Hauptfürsorgestelle beantragen kann. Lassen Sie sich auch von einem Vertreter der Hauptfürsorgesteller, einem erfahrenen Gewerkschaftler und/oder einem Rehabilitationsberater des Arbeitsamtes beraten.

Schwerbehindertenausweis beantragen

Prüfen Sie, ob Sie die mit einem Schwerbehindertenausweis verbundenen Vorteile ausschöpfen wollen. Ab einem Schweregrad von 50 Prozent gehören dazu: eine Woche Zusatzurlaub, erhöhter Kündigungsschutz (ab Zeitpunkt der Antragstellung), Steuerermäßigungen (Pauschbeträge je nach Schweregrad von 310.- bis 1.420 Euro/Jahr) und Preisnachlässe im öffentlichen Personenverkehr. Wenden Sie sich gegebenenfalls an das zuständige Versorgungsamt. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber erst, nachdem Sie den Antrag gestellt haben.

Leistungen der sozialen Pflegeversicherung in Anspruch nehmen

Wenden Sie sich an die Soziale Pflegeversicherung, wenn Sie aufgrund der Parkinson-Erkrankung so stark eingeschränkt sind, dass Sie auf Dauer und in hohem Maße Hilfe brauchen, um bestimmte Verrichtungen des täglichen Lebens auszuüben (Körperpflege, Ernährung, Bewegung, hauswirtschaftliche Versorgung). Nachdem Sie der Medizinische Dienst der Pflegekasse einer von drei „Pflegestufen“ zugeteilt hat, können Sie entweder Sachleistungen (maximal 1.432 Euro/Monat) oder Geldleistungen für private Pflegepersonen (maximal 665 Euro/Monat) in Anspruch nehmen. Auch eine Kombination beider Leistungsformen und die Übernahme eines Teils der Kosten für teil- und vollstationäre Pflege ist möglich. Außerdem stellt die Pflegekasse Gelder für eine vierwöchige Vertretung pflegender Angehöriger, für Leistungen bei erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf und für Pflegehilfsmittel zur Verfügung. Nicht zuletzt bieten die Pflegekassen kostenlose Schulungskurse für pflegende Angehörige an, für die sie unter gewissen Voraussetzungen auch Beiträge zur Rentenversicherung einzahlen. Pflegende Angehörige sind in diesem Fall auch automatisch in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert.

Rente wegen Erwerbsminderung beantragen

Überprüfen Sie, in welchem Umfang Sie aufgrund Ihrer Parkinson-Krankheit noch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erwerbstätig kein können. Wenn Sie dazu täglich weniger als sechs Stunden oder weniger als drei Stunden in der Lage sind, können Sie bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen eine Rente wegen teilweiser bzw. voller Erwerbstätigkeit beantragen. Informieren Sie sich dazu bei den Rentenberatern von BfA (Bundesversicherungsanstalt für Angestellte) und LVA (Landesversicherungsanstalt).