....finden Sie zum Beispiel im Internet unter:
www.forum-fuer-senioren.de
www.senioren-online.net
www.senioren-initiativen.de
(rund 600 Initiativen!!)
www.altersdiskriminierung.de
www.unabhaengig-im-alter.de
www.oldieszuhause.de
www.koelnerseniorenjahr.de
www.kultursensible-altenhilfe.de
www.senioren-informationen.de
www.handy-wegweiser.de/senioren/index.php
www.forum-seniorenarbeit.de Forum Seniorenarbeit bietet Informationen
und Praxishilfen aus den Arbeitsfeldern Beratung, Prävention, Bildungs-
und Kulturarbeit, Engagement und Partizipation, Medienarbeit sowie Wohnen
im Alter. Jeden Monat gibt Forum Seniorenarbeit Themenschwerpunkte heraus.
Beispielsweise Ergebnisse des aktuellen Alterssurveys zu "Familien und
Generationen im Wandel", ein aktuelles Blitzlicht zur
Großeltern-Enkel-Situation, das Diskussionspapier der
Landesseniorenvertretung zur Generationengerechtigkeit. Darüber hinaus
liefert der Schwerpunkt interessante Literatur-Hinweise, hilfreiche
Link-Tipps und umfangreiche Materialien zum Herunterladen an.
2005 sind unter
www.forum-seniorenarbeit.de erschienen:
-
"Im Alter wird die Kindheit wach" - Die Lebensrückschau als wichtiger
Baustein in der Arbeit mit älteren Menschen (August 2005)
-
Das liebe Geld: Finanzierung von Projekten der
gemeinwesen-orientierten Seniorenarbeit (Juli 2005)
-
Seniorenberatung - Wegweiser durch Zuständigkeiten und Gesetze für
Ältere (Juni 2005)
-
Altersdiskriminierung - (k)ein Thema?! (April 2005)
-
Reiselust im Alter - Seniorentourismus zwischen Kommerzialisierung und
Wohlfahrtspflege (März 2005)
-
Marketing in der Seniorenarbeit: Modethema oder wirtschaftliche
Notwendigkeit (Februar 2005)
-
Wohnsituation selbst verändern - Gemeinschaftliches Wohnen im Alter
(Januar 2005
Einsamkeit im Alter muss nicht sein. Haben
Sie schon einmal daran, sich auf einer Internet-Kontakt-Börse umzusehen?
Steuertipp:
Die Kosten für die Unterbringung in einem Altersheim können abzüglich der
Haushaltsersparnis und der Pflegezulage als außergewöhnliche Belastung von
der Steuer abziehbar sein. Voraussetzung ist nach einem Urteil des
Bundesfinanzhofs (Az.: III R 15/00) jedoch, dass die Heimunterbringung
wegen einer Erkrankung notwendig wurde. Anders als bei einer
altersbedingten Unterbringung gelten die Aufwendungen bei einem
krankheitsbedingten Einzug als durch ein außergewöhnliches Ereignis
veranlasst.
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