Gebiet Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
Definition:
Das Gebiet Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
umfasst die Erkennung, psychotherapeutische Behandlung, Prävention und
Rehabilitation von Krankheiten und Leidenszuständen, an deren Verursachung
psychosoziale und psychosomatische Faktoren einschließlich dadurch
bedingter körperlich-seelischer Wechselwirkungen maßgeblich beteiligt
sind.
Facharzt / Fachärztin für
Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
(Psychosomatiker und Psychotherapeut / Psychosomatikerin
und Psychotherapeutin)
Weiterbildungsziel:
Ziel der Weiterbildung im Gebiet Psychosomatische Medizin
und Psychotherapie ist die Erlangung der Facharztkompetenz nach Ableistung
der vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten und Weiterbildungsinhalte.
Weiterbildungszeit:
60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer
Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 davon
• 12 Monate in Psychiatrie und Psychotherapie, davon
können
- 6 Monate Kinder- und Jugendpsychiatrie und
-psychotherapie angerechnet werden
• 12 Monate im Gebiet Innere Medizin und Allgemeinmedizin,
davon können
- 6 Monate in den Gebieten der unmittelbaren
Patientenversorgung angerechnet werden
• können bis zu 24 Monate im ambulanten Bereich
abgeleistet werden
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen,
Erfahrungen und Fertigkeiten in
- der Prävention, Erkennung, psychotherapeutischen
Behandlung und Rehabilitation psychosomatischer Erkrankungen und Störungen
einschließlich Familienberatung, Sucht und Suizidprophylaxe
- der praktischen Anwendung von wissenschaftlich
anerkannten Psychotherapie-Verfahren
- der Indikationsstellung zu soziotherapeutischen
Maßnahmen
- Erkennung und Behandlung von Verhaltensauffälligkeiten
im Kindes- und Jugendalter
- Grundlagen der Erkennung und Behandlung innerer
Erkrankungen, die einer psychosomatischen Behandlung bedürfen
- der psychiatrischen Anamnese und Befunderhebung
- der gebietsbezogenen Arzneimitteltherapie unter
besonderer Berücksichtigung der Risiken des Arzneimittelmissbrauchs
- der Erkennung und psychotherapeutischen Behandlung von
psychogenen Schmerzsyndromen
- 16 Doppelstunden autogenes Training oder progressive
Muskelentspannung oder Hypnose
- 10 Fälle Durchführung supportiver und psychoedukativer
Therapien bei somatisch Kranken
- Grundlagen in der Verhaltenstherapie und
psychodynamisch/tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie
- 10 Kriseninterventionen unter Supervision
- 35 Doppelstunden Balintgruppenarbeit bzw.
interaktionsbezogene Fallarbeit
- 20 Fälle psychosomatisch-psychotherapeutische Konsiliar-
und Liaisonarbeit
Theorievermittlung:
240 Stunden in
- psychodynamischer Theorie: Konfliktlehre,
Ich-Psychologie, Objektbeziehungstheorie, Selbstpsychologie
- Entwicklungspsychologie, Psychotraumatologie,
Bindungstheorie
- allgemeiner und spezieller Psychopathologie,
psychiatrischer Nosologie
- allgemeiner und spezieller Neurosen-,
Persönlichkeitslehre und Psychosomatik
- den theoretischen Grundlagen in der Sozial-,
Lernpsychologie sowie allgemeiner und spezieller Verhaltenslehre zur
Pathogenese und Verlauf
- psychodiagnostischen Testverfahren und der
Verhaltensdiagnostik
- Dynamik der Paarbeziehungen, der Familie und der Gruppe
einschließlich systemische Theorien
- den theoretischen Grundlagen der psychoanalytisch
begründeten und verhaltenstherapeutischen Psychotherapiemethoden
- Konzepten der Bewältigung von somatischen Erkrankungen
sowie Technik der psychoedukativen Verfahren
- Prävention, Rehabilitation, Krisenintervention, Suizid-
und Suchtprophylaxe, Organisationspsychologie und Familienberatung
Diagnostik
(Die Weiterbildungsinhalte werden kontinuierlich an einer
anerkannten Weiterbildungseinrichtung oder im Weiterbildungsverbund
erworben.)
- 100 dokumentierte und supervidierte Untersuchungen
(psychosomatische Anamnese
einschließlich standardisierter Erfassung von Befunden,
analytisches Erstinterview, tiefenpsychologisch-biographische Anamnese,
Verhaltensanalyse, strukturierte Interviews und Testdiagnostik)
Behandlung
(Die Weiterbildungsinhalte werden kontinuierlich an einer
anerkannten Weiterbildungseinrichtung oder im Weiterbildungsverbund
erworben.)
- 1500 Stunden Behandlungen und Supervision nach jeder
vierten Stunde (Einzel- und Gruppentherapie einschließlich
traumaorientierter Psychotherapie, Paartherapie einschließlich
Sexualtherapie sowie Familientherapie) bei mindestens 40 Patienten aus dem
gesamten Krankheitsspektrum des Gebietes mit besonderer Gewichtung der
psychosomatischen Symptomatik unter Einschluss der Anleitung zur
Bewältigung somatischer und psychosomatischer Erkrankungen und Techniken
der Psychoedukation
Von den 1500 Behandlungsstunden sind wahlweise in einer
der beiden Grundorientierungen abzuleisten:
- in den psychodynamischen/tiefenpsychologischen
Behandlungsverfahren
- 6 Einzeltherapien über 50 bis 120 Stunden pro
Behandlungsfall
- 6 Einzeltherapien über 25 bis 50 Stunden pro
Behandlungsfall
- 4 Kurzzeittherapien über 5 bis 25 Stunden pro
Behandlungsfall
- 2 Paartherapien über mindestens 10 Stunden
- 2 Familientherapien über 5 bis 25 Stunden
- 100 Sitzungen Gruppenpsychotherapien mit 6 bis 9
Patienten
oder
- in verhaltenstherapeutischen Verfahren
- 10 Langzeitverhaltenstherapien mit 50 Stunden
- 10 Kurzzeitverhaltenstherapien mit insgesamt 200 Stunden
- 4 Paar- oder Familientherapien
- 6 Gruppentherapien (differente Gruppen wie indikative
Gruppe oder Problemlösungsgruppe), davon ein Drittel auch als Co-Therapie