Praxis für Psychosomatische Medizin u. Psychotherapie, Coaching, Mediation u. Prävention
Dr. Dr. med. Herbert Mück (51061 Köln)

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Honorar

 


Wenn Sie Kassenpatient sind, genügt es, wenn Sie einmal im Quartal Ihre gültige Versichertenkarte vorlegen bzw. eine Überweisung mitbringen. In diesem Fall werde ich nach sog. Punkten honoriert, von denen derzeit ein Punkt einen Wert von 0,035 Cent hat. Damit errechnet sich für ein fast einstündiges Vorgespräch ein Wert von rund 52 Euro. Dieser Wert pro Behandlungseinheit erhöht sich auf ca. 81 Euro, sobald die jeweilige Krankenkasse die Therapie bewilligt hat.
 

Rückblick zum besseren Verständnis der wirtschaftlichen Situation ärztlicher Psychotherapeuten: Bis vor einigen Jahren erhielt ich sogar nur "Restpunktwerte", was zu besonders niedrigen Honorarquoten führte. Der Wert dieser Punkte war zuletzt extrem gesunken und betrug teilweise  je nach Krankenkasse pro Therapiestunde zwischen 3,5 Euro (IKK) und 55 Euro (Ersatzkassen). Im Januar 2005 war das Stundenhonorar der IKK sogar vorübergehend auf nur noch 87 Cent und das bei den Ersatzkassen auf 1,50 Euro gesunken! Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf der Seite "Gesundheitspolitik". von 2004 bis 2013 war ich verpflichtet, bereits beim Erstkontakt für Ihre Krankenkasse eine "Praxisgebühr" (= Kassengebühr) in Höhe von 10 Euro einzubehalten und an die Kasse abzuführen.  Diese bürokratieintensive Situation ist jetzt glücklicherweise vorbei


Aktuell (9/2013): Bitte unterzeichnen Sie vor diesem Hintergrund meine AVAAZ-Petition zur Verbesserung
der psychotherapeutischen Versorgung in Deutschland
unter diesem Link (links anklicken)


Auch als Kassenpatient können Sie mein erweitertes Behandlungsangebot (z.B. als "internetgestützte Psychotherapie) nutzen (sog. IGEL-Leistungen), sofern Ihre Krankenkasse bereit ist, die Therapie in Form der "Kostenerstattung" abzurechnen. Bei diesem Verfahren erhalten Sie am Quartalsende eine Rechnung, die Sie Ihrer Krankenkasse einreichen. Möglicherweise verbleibt ein Differenzbetrag, den Sie selbst finanzieren müssen. Bei freiwillig Versicherten genügt in der Regel ein einfacher Antrag, um Behandlungen auf dem Weg der Kostenerstattung abzurechnen. Mittlerweile haben auch Pflichtmitglieder die Möglichkeit eine Zusatzversicherung abzuschließen, die sich dann auch an den Kosten einer Privatbehandlung beteiligt.

Als Privatpatient erhalten Sie zum Quartalsende eine Rechnung, die Sie dann bei Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen. Im allgemeinen orientiere ich mein Honorar an der "Gebührenordnung für Ärzte" (GOÄ). Bitte beachten Sie, dass diese "Gebühren" in den vergangenen 16 Jahren (also nach 1988) ein einziges Mal angehoben wurden (1996: um 3,6 Prozent). Mein aktueller Sitzungssatz (2005) beträgt mindestens 100 Euro und trägt meinem vermehrten Engagement Rechnung (z. B. Möglichkeit von Email-Kontakten). Das Honorar wird auch im Rahmen eines ersten "Kennenlern-Gesprächs" fällig. Um Themen stressfrei vertiefen und neue Verhaltensweisen einüben zu können, hat es sich aus meiner Sicht bewährt, "Doppelsitzungen" durchzuführen.

Allgemeine Informationen zum Status als Privatversicherter finden Sie unter:
www.derprivatpatient.de und www.gesundheitsportal-privat.de sowie www.pkv.de

Unter folgendem Link finden Sie Hinweise, wie Sie Arztrechnungen (also auch meine) auf Richtigkeit prüfen können:

http://www.derprivatpatient.de/index.php?id=77

Das Honorar für Coaching wird frei vereinbart und beträgt mindestens 100 Euro für eine 45-minütige Einheit (je nach Kontext zzgl. Mwst.). Auch in diesem Zusammenhang haben sich Doppelsitzungen als hilfreich erwiesen. Hinweis: Berufliches Coaching ist in aller Regel steuerlich absetzbar.