Transporte zu einer
Strahlen- oder Chemotherapie sowie zu einer Dialysebehandlung werden von
der Krankenkasse erstattet. Voraussetzung ist, dass der Patient bei seiner
Kasse mit einer Bescheinigung seines Arztes einen Antrag stellt.
Die Fahrtkosten werden auch bei einer außerordentlichen Gehbehinderung,
bei Blindheit oder einer erheblichen Hilfebedürftigkeit erstattet. Liegt
keines dieser Kriterien vor, kann der Patient in besonderen Fällen dennoch
einen Antrag stellen, über den dann die Kasse im Einzelfall zu entscheiden
hat.
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