Dieser Beitrag
ist leider nur für Fachleute verständlich, was auch schon viel aussagt:
In den meisten KVen ist die abrechenbare GKV-Leistung pro Zulassung auf
600.000-800.000 begrenzt (Quelle: regionale Honorar-Verteilungs-Verträge).
Für Nordrhein gilt ein Durchschnittswert von 612.066 Punkten. Hinzu kommen
(bei 800 Fällen/Quartal) 72.000 unbudgetierte Punkte aus der
hausärztlichen Grundvergütung sowie 50.000 Punkte für
Gesundheitsuntersuchungen und Früherkennung. Bei einem
Auszahlungs-Punktwert zwischen 4 und 4,5 Cent ergibt dies ein GKV-Honorar
von durchschnittlich € 120.000 / Jahr.
An Fixkosten stehen dagegen in der durchschnittlichen hausärztlichen
Praxis zwei Vollzeitkräfte (€ 49.920 / Jahr), 100 m² Raum (€ 10.800 /
Jahr), übliche Praxisausstattung (€ 15.000 / Jahr), Buchhaltung, Telefon,
Versicherungen usw. (€ 9.900 / Jahr) – summa summarum also € 85.620 / Jahr
(Quelle: Frielingsdorf - Statistik aus 226 Hausarztpraxen). Hinzu kommen
variable Kosten von € 6,25 / Patient, bei 800 Scheinen also noch mal €
20.000 / Jahr. Als Entgelt für die ärztliche GKV-Leistung sowie für das
nicht unerhebliche wirtschaftliche Risiko eines Freiberuflers verbleiben
somit durchschnittlich € 14.000 / Jahr.
Folgerichtig können nach aktuellen Angabe der KBV in Deutschland heute
rund 30.000 niedergelassene Ärzte (das ist etwa ein Drittel) keine
Rücklagen mehr bilden. Diese Praxen haben aus Privat-Liquidationen und
GKV-Honoraren gemäß KBV ein verfügbares Einkommen (nach Abzug von
Praxiskosten, Versorgungswerk und Steuern) von unter € 2.000 pro Monat.
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