Drohender Arzneimittelregress - obwohl kaum etwas verordnet
Erhebliche
Zweifel am Datenerfassungssystem von Apotheken und KVen!
In den 13 Jahren meiner
Niederlassung habe ich schon viele Absurditäten ertragen müssen. Die
neueste liegt seit gestern auf meinem Schreibtisch: Ich erfahre soeben,
dass ich im Jahr 2005 mit meinen Verordnungen fast 70 Prozent über der
„Richtsummengröße“ liege und daher mit einem Prüfungsverfahren rechnen
muss. Absurd erscheint das Ganze, weil ich als ärztlicher Psychotherapeut
so gut wie nichts verordne. Aufgrund meiner geringen Fallzahlen stelle ich
Patienten mit Arzneimittelmustern ein und bitte dann mitbehandelnde
Kollegen, die Verordnungen im Rahmen ihrer größeren Budgets zu übernehmen.
Auf meine telefonische Rückfrage erfuhr ich von der zuständigen Abteilung
der KV-Nordrhein, dass es durchaus vorkommen könne, dass beim Einlesen von
Rezepten „Zahlendreher“ bei der Kassenarztnummer vorkommen, die dann eine
falsche Zuordnung begründen. Von Seiten der KV könne man dies nicht
überprüfen, da die Originalbelege bei den Krankenkassen verbleiben und
erst im Rahmen eines möglichen Regresses angefordert werden. Nette
Aussichten, die vermutlich nicht auf mich alleine zutreffen! Regelrecht
erschütternd erscheint meine Erfahrung, weil ich mit Sicherheit nicht der
einzige Betroffene bin und es sich bei anderen Kollegen um viel
eindrucksvollere falsch zugeordnete Summen handeln wird. Aufgrund der
größeren Fallzahlen ist dies dann weniger leicht zu erkennen als in meinem
Fall. Ich befürchte, dass letztendlich Millionenbeträge auf die
beschriebene Weise falsch erfasst und zugeordnet werden, von den
unberechtigten Regressen gar nicht zu sprechen. Ich frage mich, warum
wieder einmal nur wir Ärzte zur Qualitätssicherung „verdonnert“ werden,
während Apotheken und Krankenkassen nicht einmal ihr Datenerfassungssystem
ausreichend sicher gestalten müssen. Die hier beschriebene Erfahrung
eignet sich für alle im Regress befindlichen Kollegen, um die Ihnen
vorgehaltenen Zahlen begründet in Frage zu stellen. Auf mein
Regressverfahren (es wird „nur“ um 700 – allerdings nie verordnete!! –
Euro gehen) bin ich schon gespannt.
Köln, den 27.07.06 |