Regelmäßig erhält fast jeder deutsche Haushalt eine "Gewinnmitteilung",
beispielsweise mit der Überschrift "Sie Herr...... wurden als
Bargeldgewinner gezogen.... Ein Mitarbeiter unserer Geschäftsleitung wird
Ihnen im Rahmen einer kurzen informativen Gewinnshow Ihren Bargeldgewinn
am.... auszahlen. Eine Seite weiter findet man oft Zusammenstellungen von
Leistungen, die am betreffenden Tag geboten werden, teilweise mit dem
Vermerk "kostenlos". Noch eine Seite weiter wird dann der "Hauptgewinn"
beschrieben, z. B. 2.385.- Euro. Darunter steht "Diesen Hauptgewinn erhalten
Sie als Gewinner garantiert in bar oder per Scheck ausgezahlt."
Diesen
geschickt verpackten Formulierungen gehen immer wieder viele Menschen, vor
allem ältere, auf den Leim. Sie übersehen folgende sprachlich geschickt
verpackte bzw. versteckte Spitzfindigkeiten:
Der
Werbetext unterscheidet zwischen "Bargeldgewinner"
und "Hauptgewinn". Der Empfänger des
Briefes wird als "Bargeldgewinner"
begrüßt und beschrieben und übersieht leicht, dass "Bargeldgewinn" nicht
unbedingt etwas mit "Hauptgewinn" zu tun hat. Dass hier ein deutlicher
Unterschied gemacht wird, merkt man frühestens auf Seite 3. Dort wird
erklärt, dass man nur als "Gewinner" die
2.385 Euro erhalten wird. Was bedeutet also die Mitteilung, dass man "als
Bargeldgewinner gezogen wurde"? Das kann nur bedeuten, dass man auf jeden
Fall noch lange nicht der "Gewinner" ist und dass man vielleicht 1 Euro oder
50 Cent als "Bargeldgewinn" erhalten wird, jedenfalls nicht die 2.385 Euro.
Letzteres wird an keiner Stelle des Schreibens garantiert! Außerdem heißt es
an einer anderen Stelle des Schreibens, dass nur "nominiert ist für die
große Verlosung".
Hinter der
so genannten "Gewinnshow" verbirgt sich fast immer eine
Verkaufsveranstaltung. Das oft erwähnte Mittagessen und Frühstück wird auf
einer Seite beschrieben, wo unter einzelnen Produkten (aber nicht unter den
Mahlzeiten!) das Wort "kostenlos" steht. Der Schnellleser erhält so den
Eindruck, dass natürlich auch die Mahlzeiten kostenlos sein werden. Das wird
auch auf einer anderen Seite der Texte suggeriert, wo es heißt "Für Ihr
leibliches Wohl im Restaurant ist reichlich gesorgt. Frühstück, Mittagessen.
Freigetränk"." Auch hier wird dem Schnellleser nahe gelegt, alles sei
kostenlos. Hinter "Mittagessen" steht aber ein Punkt ("."), was bedeutet,
dass höchstens das Getränk kostenlos ist.
Außerdem
soll der Teilnehmer seinen Personalausweis mitbringen, "denn er ist
nominiert für unsere große Verlosung". Möglicherweise bezieht sich die für
den Hauptgewinn registrierte Nummer 665810 auf den Ausweis. Wenn das so ist,
braucht der Veranstalter vermutlich bei keiner einzigen seiner "Gewinnshows"
befürchten, dass er den Hauptpreis aushändigen muss.
Tipp:
Lesen Sie solche Texte Buchstaben für Buchstaben, um den wahren Sinn zu
erschlüsseln. Sonst laufen Sie Gefahr, auf einer "Kaffeefahrt" finanziell
ausgenommen zu werden und schwer enttäuscht (über das Geprelltsein um den
Hauptgewinn) zurückzukehren.
Orientieren Sie sich im Internet unter Stichworten wie "Warnung,
Gewinnspiele". Sie finden dort kritische Seiten, die sich mit den Tricks von
"Kaffeefahrtveranstaltern" und ähnlichen Unternehmen kritisch
auseinandersetzen, z. B.
www.internetfallen.de
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