Praxis für Psychosomatische Medizin u. Psychotherapie, Coaching, Mediation u. Prävention
Dr. Dr. med. Herbert Mück (51061 Köln)

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Geschützte Mitteilungen
("Gespräche im geschützten Raum")

Foto: www.bilderbox.at


Viele Konfliktgespräche bleiben oberflächlich, hinterlassen einen schalen Geschmack und führen zu Missverständnissen, weil sich die Gesprächspartner nicht ausreichend mitteilen. Sie scheuen sich, insbesondere solche Dinge auszusprechen, für die sie sich schämen, die sie selbst noch nicht so ganz verstanden haben, von denen sie befürchten, dass der andere verletzt sein könnte oder dass der andere sie zu einer späteren Gelegenheit als Argument gegen sie selbst verwenden könnte. Und die Sorge ist ja keineswegs unbegründet, dass manches Gesagte für den Sprecher später einmal zum Bumerang werden kann. Dennoch kann die Lösung nicht immer heißen, sich sicherheitshalber lieber dauerhaft zu verschließen.

Als besondere Gesprächskultur haben sich „geschützte Mitteilungen“ bewährt. Bei dieser Form des Gesprächs einigen sich die Beteiligten darauf, dass alles Gesprochene eine Art dauerhafte „Immunität“ erhält: Jeder darf also darauf vertrauen, dass die mitgeteilten Gedanken, Ge fühle und Impulse DAUERHAFT im vereinbarten Schutzraum bleiben! Sie werden weder einem Dritten mitgeteilt noch zu irgend einem späteren Zeitpunkt gegen den Sprecher gerichtet („Siehst du, du hast ja schon damals so etwas gesagt!“).

„Geschützte Mitteilungen“ schaffen eine Art besondere Realität, in der Gedanken und Fantasien gleichsam „ausprobiert“ werden können, ohne dass Gefahr droht. Die Situation ähnelt eher einem „Traum“, in dem ja auch oft Rollen und Einfälle regelrecht ausprobiert werden, ohne dass man befürchten muss, dass sich daraus reale Konsequenzen ergeben.

Ein Beispiel für eine „geschützte Mitteilung“ könnte die Äußerung eines Ehemannes sein, der in diesem geschützten Rahmen seiner Frau anvertraut, dass ihm als Reaktion auf eine ihrer Verhaltensweisen plötzlich und erstmalig der Gedanke gekommen sei „Ich trenne mich von dir“. Würde es sich nicht um eine „geschützte Mitteilung“ handeln, könnte jetzt eine Lawine ins Rollen kommen: Beleidigt und verängstigt könnte die Ehefrau sofort „zurückschießen“ („Das habe ich ja schon immer geahnt“ „Auf dich war noch nie Verlass“ „Na bitte, dann geh doch!“). Im Rahmen einer solchen Eskalation würde nicht nur viel Porzellan dauerhaft kaputt gehen, die Wahrscheinlichkeit wäre auch gering, dass das Ehepaar wieder konstruktiv zusammenfindet.

Dagegen würde es die „geschützte Mitteilung“ den beiden Beteiligten erleichtern, mit der gebotenen Ruhe und Distanz herauszufinden, was ein solcher Gedanke mit dem Sprecher bzw. der Zuhörerin macht, was sich hinter dem Gedanken an weiteren Gedanken, Gefühlen oder auch Wünschen verbirgt. Im Rahmen einer solchen „Aus-einander-Setzung“ ist die Wahrscheinlichkeit in aller Regel größer, dass die Betroffenen aus den Mitteilungen lernen und neue konstruktive Formen des Zusammenlebens entwickeln.

„Geschützte Mitteilungen“ sind eine hohe Kunst und ihre Anwendung bedarf der Übung. Dauerhaft verbessern sie nicht nur das Miteinander der Gesprächspartner, sie fördern auch automatisch Selbstwahrnehmung und Selbsterkenntnis, die Entwicklung von Fantasie und das Einnehmen exzentrischer Positionen (= Betrachtung der Szene wie auch der eigenen Person „von außen“). Es ist wichtig, den Beginn und das Ende der „geschützten Mitteilungen“ ausdrücklich gemeinsam zu vereinbaren und die Zeitpunkte genau zu benennen. Auch hilft es, sich gegenseitig zwischendurch immer wieder zu versichern, dass sich die Beteiligten weiter im geschützten Raum bewegen, so dass aus dem Mitgeteilten keine Gefahr, sondern allenfalls wichtige Einsichten und wertvolle Impulse erwachsen.